Da automatisch OCR-generierte Texte fehlerhaft sein können ist das Original mit gleichlautender Bezeichnung ebenfalls öffentlich verfügbar in diesem Verzeichnis: 2016_03_29_Presseinformation_Notwehr_Anlieger_BER_makabres_Ostergeschenk_.pdf BÜRGER FÜR DEMOKRATIE, sozialen Rechtsstaat und Gewaltenteilung 29. März 2016 A u f r u f an alle Demokraten, Kommunalverbände, Gemeindevertretungen, Bürgerverbände, Vereine, Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften zur Verteidigung von Demokratie, sozialem Rechtsstaat und Gewaltenteilung in Verbindung mit dem A u f r u f v o n BBB TV zur Teilnahme an der Veranstaltung "Bürgerproteste helfen nicht. Hat das System versagt ?" am Sonntag, den 3, April 2016 um 11.00 Uhr im Kino UNION Friedrichshagen, Bölschestraße 69, 12587 Berlin, in Zusammenarbeit mit der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und mit Politikern als Gästen: Dr.Gregor Gysi, MdB (DIE LINKE), Matthias Schmidt, MdB (SPD), Harald Moritz, MdA (BÜ'90/GRÜNE), Martin Delius, MdA (Piraten), Renate Harant, MdA (SPD), Maik Penn (CDU). Für das Land Brandenburg darf man die Frage dieser Veranstaltung wohl eindeutig bejahen, weil die Exekutive gemeinsam mit der Legislative rechtswidrige Beschlüsse faßte oder duldete, bei Benennung der Rechtsverstöße nicht angemessen und rechtskonform reagierte und durch geplanten Personalabbau bei Gerichten und Staatsanwaltschaft seitens der Landesregierung eine Beeinflussung der Judikative bei Rechtssprüchen zumindest nicht ausgeschlossen werden konnte sowie nicht nur wegen der Mißachtung von Urteilen des BVG, BVerfG und EuGH, welche zumindest geduldet wurde, sondern zugleich aktuell über Kommunalminister Sehröter eindeutig in die Entscheidungsbefugnis der Judikative eingegriffen wurde, also ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung konstatierbar ist. Gegen die Grundlagen eines sozialen demokratischen Rechtsstaates wurde also in der gesamten Breite aktiv wie passiv verstoßen; Hierauf gilt es eine Antwort zu finden! EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM Gesellschaftsanalytische Presse-Erklärung als Diskussionsbeitrag zur Veranstaltung "Bürgerproteste helfen nicht. Hat das System versagt?" am 3.April 2016 11 Uhr im Kino UNION Friedrichshagen Ein makabres präsidiales Ostergeschenk im Zeichen der Demokratie-, Rechts- und Finanz-Krise des Landes Brandenburg - zur Ostersonnabend-Meldung von 'bb-Radio zur Altanschließerproblematik, bestätigt durch eine heutige MAZ-Pressemeldung, und den Beiträgen "Gerechtigkeit für die Betroffenen muß her", "EU mahnt deutsche Vertragsverletzungen an" und "Mir fehlt wirklich der Glaube. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) über die Pläne zur Kreisgebietsreform und den Protest gegen die Massentierhaltung", MAZ Ostern 2016, Seiten 3, 4 bzw. 10, und unserer Pressemitteilung vom 17.März 2016 "BER-Projekt: Widersprüche und Fragen en gros .,." - Am Ostersonnabend wartete unser Landesvater mit einem besonders makabren "Ostergeschenk" für seine Landeskinder" auf, indem über bb-Radio erklärt wurde, die Landesregierung lehne eine Zahlung von Altanschließerbeiträgen ab - und dies nach einem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), nach welcher die Abwasserverbände rechtswidrig zur Erhebung von Anschlußgebühren für den "Erstanschluß",bei "Altanschließern", die schon vor Bei tritteinen Anschluß hatten, angehalten wurden, für verfassungswidrig erklärte! Bestätigt wurde diese bb-Radio-Meldung in einem Kurzbeitrag des Titels "Land will für Abwasserbeiträge nicht aufkommen!, MAZ 29.März 2016;S.8, in welchem der Ministerpräsident die Meinung vertrat, der Ausbau des Kanalnetzes sei eine Pflichtaufgabe der Kommunen, die ihre Investitionen über Gebühren oder Beiträge komplett wieder hereinholen müßten. Nur daß es darum sowohl beim Bundesverfassungsgerichtsurteil wie z. B. beim MAWV gar nicht ging! Der MAWV hatte dies bereits über Gebühren getan und wurde durch ein verfassungswidriges Gesetz gezwungen, dies bei der "Altanschließern" nochmals zu tun - und jetzt soll bei diesen mit angeblich "bestandskräftigen" Bescheiden das noch ein dritte; mal passieren! Allein um die Haftung für diese Ungeheuerlichkeit geht es! Und der Staatskanzlei wurde dieser Tatbestand bereits mehrfach brieflich mitgeteilt - nur eben bisher ohne ersichtlichen Erfolg! Im Beitrag "Gerechtigkeit für die Betroffenen muß her" wurde deshalb trotz dieser Verweigerung bezugnehmend auf Auslassungen von Kommunalminister Schröter eine Rückzahlung an a l l e Altanschließer gefordert und diesbezüglich zu Recht auf die Bürgerproteste anläßlich der aktuellen letzten Landtagswahlen gegen das Übergehen von Bürgerwillen verwiesen. Was war dem vorausgegangen? Minister Schröter hatte rechtswidrig Landeszahlungen nach dem Verursacherprinzip abgelehnt und dazu solar noch Abwasserverbänden, welche an Altanschließer mit s.E. "bestandskräftigen Bescheiden" Rückzahlungen leisten, mit dem Staatsanwalt gedroht - ein rechtlich einmaliger Vorgang! Denn ein verfassungsbezogen ex tunc ipso iure nichtiges Gesetz kann niemals zu bestandskräftigen Verträgen führen, wenn auch noch massiv gegen andres materielles Recht verstoßen wird, wie geschehen: z.B. bezüglich Betrug und sogar Wucher! Wie berechtigt die Forderung auf generelle Rückzahlung an alle Altanschließer ist, geht detailliert aus der Analyse "Altanschließerbeitragsrückerstattung straftatsäquivalent ? ..." vom 29.März 2016 hervor, welche dem MAWV vorliegt - die Strafandrohung ist irrelevant, weil bei Realisierung der ministerseitig geforderten Kreditaufnahme der Abwasserverbände und Rückzahlung über Gebührenerhöhungen nach Auszahlung der Beiträge an Altanschließer mit "nicht bestandskräftigen Beitragsbescheiden" die Altanießer mit angeblich "bestandskräftigen Beitragsbescheiden" für die Anlagenverbesserungen nach Beitritt den mehr als dreifachen Gegenwert zu entrichten hätten und dies eben den Tatbestand des Betruges und sogar Wuchers erfüllte und deshalb der ausgeübte Zwang des Ministers zur Erhebungsbeitragsrückerstattung mit der Androhung staatsanwaltlicher Einschaltung zusätzlich deshalb noch den Tatbestand der Nötigung und Rechtsbeugung erfüllt! Und es ist auch ein Eingriff in die Entscheidungszuständigkeit der Judikative, also als Verstoß gegen die Gewaltenteilung wertbar! Wenn der Ministerpräsident seinen Minister nun darin noch unterstützt, so setzt er sich damit den gleichen Anschuldigungen aus, da er mit seiner gleichzeitigen Weigerung, das Verbandsklagerecht im Land zu genehmigen gemäß seinem Interview "Mir fehlt da wirklich der Glaube ,.." den Betroffenen den verwaltungsrechtlichen Weg aus Kostengründen vielfach verbaut. Hiergegen könnte nur noch ein Landtagsbeschluß helfen, denn sein im Interview geäußertes Prinzip i.Vbdg. mit der Entschuldung kreisfreier Städte in der Kreisgebietsreform, nicht "gutes Geld dem schlechten hinterher zu schmeißen", erscheint nicht nur diesbezüglich als nach unbewiesen, sondern wirkt anläßlich der BER-Problematik auch noch als wenig überzeugend! Dort macht er dies doch laufend, ohne Beachtung der BER-Projekt-Rechtsverstöße gegen EU-Recht, welche sogar schon in der großen Zusendung örtlich-regionaler Gruppierungen an Landtag und Landesregierung von 2013 benannt und inzwischen vom EuGH in der Rechtssache C-137/14 der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik ausdrücklich bestätigt wurden! Beachtet wurde dies bis jetzt trotzdem nicht! Und dies, trotzdem die EU bisher nicht nur die neue 2,6-Mrd.-€-Beihilfe für den BER bisher noch nicht genehmigte, sondern z.Z. sogar die Rückforderung der dieser vorangegangenen 1,2-Mrd.-EUR-Beihilfe von der FBB GmbH in der EU gemäß Forderung Betroffener untersucht wird! Und dann gibt es ja auch noch erneute Entrauchungsprobleme wegen der Nichtübereinstimmung der Brandschutz-Konzepte (!) von Tunnel-Bahnhof und Terminal, trotzdem dies einen zusammenhängenden Baukörper betrifft, welche die Eröffnung 2017 gefährdet - und ab 1.1.2018 müssen alte wie neue Flughäfen eine EU-Zertifizierung aufweisen, um betrieben zu werden. Für Tegel TXL hat man bisher eine Zertifizierungsbeantragung versäumt, für den BER, speziell die BER-Südbahn, ist sie sogar wegen Verstößen gegen EU-Recht nicht erhältlich. Somit ist jeder € für den BER weggeworfenes Geld, jeder neue € ist einer zu viel! Allerdings sind Verletzungen von EU-Recht im Ressort des Bundesverkehrsministeriums gem. dem Beitrag "EU mahnt deutsche Vertragsverletzungen an," keine Seltenheit, denn davon gibt es allein 2015 bereits 20 Fälle! Das sind über 22% (!) aller 89 (!) bundesdeutschen Vertragsverletzungen! Unfähigkeit, Schlamperei oder gar Überheblichkeit und Ignoranz? Beim BER Projekt, dessen Finanzen offiziell nur noch bis zum Mai ds. Jhrs. reichen sollen, gibt es deshalb aktuell drei Möglichkeiten des Scheiterns: Insolvenz der FBB GmbH wegen Nichtabtrennung des BER-Projektes vom bisherigen Berliner Flughafensystem als separater Betrieb bei der Verweigerung weiterer staatlicher Beihilfen durch die EU oder gar die Zurückziehung der Genehmigung für die 1,2-Mrd.-EUR-Beihilfe; Scheitern an der Genehmigungsfähigkeit der Entrauchungsanlage oder Verweigerung der Zertifizierung seitens der EU. Es können aber auch gleichzeitig mehrere dieser Möglichkeiten wirksam werden und sogar der Weiterbetrieb von Tegel TXL ist ja gefährdet! Was dies bedeutet, möge der geneigte Leser selbst ermessen! In Richtung Überheblichkeit als Fiasko-Ursache tendiert wohl die Aussage von FOB-Chef Mühlenfeld zum Lärmschutz, der im BER-Nahbereich auch internationalem Recht widerspricht , in der BZ vom 15.März 2016: "Fluglärm? 'Wer absolute Ruhe sucht, sollte es auf einer finnischen Insel versuchen" Wo sind wir bloß hingeraten?! Denn die Verstöße gegen EU-Recht bedeuten für BER-Projekt-Betroffene und Altanschließer gleichzeitig auch Verstöße gegen Bürger- und Menschenrechte, nämlich die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Eigentum! Und dies in Brandenburg noch dazu bei einer "linken" Regierungskoalition die damit momentan sogar die christlichsozialdemokratische Koalition der Bundesregierung, die nach den AfD-Erfolgen kräftig Wahljahresgeschenke verteilt, statt links auch nach rechts überholt! Wirklich ein makabres Ostergeschenk - und dies gleichermaßen für die Bürger wie die Brandenburger Regierungsparteien! Oder sind gar deren Parteioberen in den Wettbewerb getreten, wessen Partei zuerst ihre letzten miesen Landtagswahlergebnisse noch unterbieten kann - die SPD in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg und DIE LINKE in Baden-Württemberg und RheinIand-Pfalz, die SPD durch ihr aktives Handeln und DIE LINKE durch ihr passives Wegschauen? Die Aussichten hierzu ständen nicht schlecht, denn es wurden ja sehr viele Wählergruppen verärgert: - die Städte-Unterzentren durch Knebelung statt Förderung, - die Gemeinden und kreisfreien Städte durch Zwang zur ungeliebten Gemeindegebietsreform, - die Gegner von Windkraftanlagen nahe Ortschaften oder in Wäldern, - die Bauern und Öko-Verbände durch zu geringe Erzeugerpreise für Milch und die Verweigerung des Klagerechts gegen Tierfabriken, - die Altanschließer durch Zwang auf Abwasserverbände und die Weigerung der Landesregierung zur Anerkennung der Folgen ihrer Fehlhandlungen nach dem Verursacherprinzip, - die Nachtfluggegner durch Nichtumsetzung ihres angenommenen Volksbegehrens, - die Gegner der 3. BER-Startbahn wegen Behinderung des Volksbegehrens, - die Lärmbetroffenen wegen Nichtumsetzung, Nichtgewährung gesetzeskonformen Schallschutzes beim BER-Projekt oder gebotener Umsiedlung und Entschädigung, - Demokraten und Wirtschaftler sowie Steuerzahlerbündner wegen der Nichtbeachtung des Landesrechnungshofberichtes und - Befürworter eines sozialen Rechtsstaates wegen Mißachtung übergeordneten Rechts sowie von Urteilen des EuGH zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und des BVerfG zur Altanschließerproblematk! Wer von den Wahlbürgern kann sich da noch als weder direkt noch indirekt betroffen ansehen, denn die Steuergeldverschwendung beim BER-Projekt trifft letztendlich ja alle Bürger, entweder durch Leistungskürzung oder durch die Erhöhung von Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträgen, auch wenn dazu bisher manches noch nicht genau vorhersehbar ist im Detail! Und dann wird es auch viele Landtagsabgeordnete betreffen, die bisher noch dezent und loyal alle Mißstände im Handeln der Regierung übersahen, denn sie werden sich irgendwann als nichtmehrmitregierende Normalbürger wiederfinden! Wollen sie das wirklich? Eines aber ist erkennbar: Das Verhalten hat System! Soll es vielleicht den Übergang einiger Hauptmatadore in die Industrie vorbereiten? Aber dort sind überwiegend Problembewältiger in Zusammenarbeit mit Abnehmern gefragt, nicht aber Problemignoranten! Wäre diese Einschätzung nicht zutreffend, so hätte die EU längst die schon vor der Sommerpause des Bundestages von 2015 erwartete Zustimmung zum neuen 2,6-Mrd -€-Beihilfe-Antrag im "Schnellverfahren" erteilt, weil sich ein privater Investor ebenfalls so verhalten hätte, und einen Antrag zur Infragestellung des diesem vorangegangenen schon genehmigten 1,2-Mrd.-€-Beihilfe-Antrages nach nicht einmal zur Bearbeitung angenommen, jetzt aber wird er sogar erneut geprüft! Und gerade erfolgte Rechtsverletzungen werden wohl bald noch deutlicher werden, denn Verbände wie der VDGN und der BVBB, welche schon mehrfach wirkungslos Anzeigen erstatteten, werden die aktuellen höchstrichterlich anerkannten Rechtsbrüche sicherlich nicht ungenutzt verstreichen lassen! "Peinlich, peinlich, peinlich!" würde Theo Lingen wohl dazu sagen - aber gut für den Erhalt der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Dr. G. Briese, EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT