Da automatisch OCR-generierte Texte fehlerhaft sein können ist das Original mit gleichlautender Bezeichnung ebenfalls öffentlich verfügbar in diesem Verzeichnis: 2016_03_09_Brief_an_Staatskanzlei_Rechtstaatliches_Verhalten.pdf EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der Bürger-Initiative NOTWEHR Anlieger BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft Land Brandenburg - Staatskanzlei - Büro des Ministerpräsidenten z.Hd. Herrn Volta Heinrich-Mann-Allee 107 14473 P o t s d a m Eichwalde, den 9.März 2016 Ihr Schreiben vom 04.03.2016 erhalten 08.03.2016 Ihr Zeichen 32.4 / 16 / 00 839 Mein Schreiben vom 6. Februar 2016 ("Offener Brief") und 1. März 2016 Anmahnung rechtsstaatlichen Verhaltens der Landesregierung zum Altanschließerproblem mit Schreiben an Herrn Ministerpräsident Dr.D.Woidke Sehr geehrter Herr Volta, auch Ihr vorgenanntes Schreiben habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, obwohl ich weder dem Bezug auf Ihr Schreiben vom 19. Februar 2016 bezüglich der Üblichkeit der Nichtbearbeitung "Offener Briefe" noch der Aussage in Ihrem aktuellen Schreiben, daß der Ministerpräsident zur Erledigung des Altanschließerproblems "in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden eingreifen" oder aber dabei "außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln" müsse, zustimme. Da die Rechtslage völlig eindeutig ist und der Ministerpräsident sie nur noch durchsetzen muß, entfällt auch Ihre Begründung, daß der Ministerpräsident "nicht ... außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln kann." Dies deshalb, weil die 'Durchsetzung ' rechtsstaatlichen Verhaltens der Landesregierung" eindeutig in der Verantwortung des Ministerpräsidenten i.S. des Wirksamwerdens seiner verfassungsbezogenen Richtlinienkompetenz liegt. Wenn die Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung anders gestaltet wurde, entspricht dies nicht rechtsstaatlichen Erfordernissen, natürlich kann der Ministerpräsident im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz Aufgaben zur Erledigung an Minister weiterreichen - und damit auch "Offene Briefe" zur Bearbeitung. Dann möge dies aber auch die Staatskanzlei so veranlassen - und dann muß sich eben der Ihrerseits benannte Minister des Innern und für Kommunales (MIK) a u c h um juristische und Finanzierungsprobleme, welche m.E. sicher in die Zuständigkeit andrer Ministerien fallen, kümmern, aber rechtsstaatskonform! Damit ist Ihr Vorschlag meines Erachtens - einerseits durch Eingriff in andre Geschäftsbereiche verbunden, w e n n der Ministerpräsident nicht selbst eine komplette Bearbeitung im Kabinett veranlaßt und - bezogen auf das mir vorgeschlagene Werden bei "eventuellem weiteren Klärungsbedarf" an das vorgen. MIK aufgrund Ihres Festhaltens an der Gültigkeit der Nichtbearbeitung von "Offenen Briefen" als in der Landesregierung üblich, daß das MIK mein Anliegen mit der gleichen Begründung zurückweisen würde, wie Sie dies mit Schreiben vom 19. Februar 2016 taten. Außerdem ist die Fragestellung nach dem "eventuellen weiteren Klärungsbedarf in gleicher Sache" unsinnig, denn es ist ja seitens der Staatskanzlei bisher noch gar nichts zur Umsetzung "rechtsstaatlichen Verhaltens der Landesregierung zum Altanschließerproblem" geschehen, so daß eindeutig noch umfassender Klärungsbedarf besteht! Es sind ja nicht nur noch irgendwelche wenigen restlichen Kleinigkeiten zu regeln! Wollte man beim Volkswagenkonzern Ihrer Logik folgen, so wurden infolge des Wendens an die Öffentlichkeit keinerlei Aktivitäten zur Lösung des Desasters dem "allgemeinen Geschäftsgebahren" entsprechen - wenn der Konzern so handelte, wäre er bald in Insolvenz, wie wohl bald die BER-Flughafengesellschaft, welche bisher alle fachlichen und juristischen Warnungen in den Wind schlug! Deshalb noch mal ganz langsam: - Das vom BVerfG-Urteil für nichtig erklärte KAG-Änderungsgesetz ist zu Altanschließerbeiträgen aufgrund Verfassungsverstoßes nichtig und zwar von Anfang an und ohne Weiteres (ex tunc ipso iure). - Auf der Grundlage eines ex tunc ipso iure nichtigen Gesetzes geschlossene Verträge sind ebenfalls ex tunc ipso iure nichtig. - Ex tunc ipso iure nichtige Verträge können keinerlei Rechtswirkungen entfalten, können deshalb also auch nicht "bestandskräftig" wegen Auslaufens irgendwelcher, Fristen werden. - Damit sind alle echten "Altanschließer" (Anschluß schon zu DDR-Zeiten vorhanden) rechtlich gleich zubehandeln : allen Altanschließern sind ihre Beitrage nebst üblichen Zinsen zurückzuzahlen; Sonderregelungen für Bürger mit Zahlungsaufforderungen, restlichen Ratenzahlungen, Beitragsbescheiden im Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren oder angeblich schon "bestandskräftigen Verträgen" entfallen völlig - wer noch nicht zahlte, braucht dies auch nicht, und wer schon etwas zahlte muß dies zurück erhalten! So einfach ist das! - Nach dem Verursacherprinzip hat das Land Brandenburg auf dem Wege der Staatshaftung alle durch des Landes Tun und Lassen entgegen gesetzeskonformen Handeln entstandenen Schäden zu begleichen, ob Beiträge der Bürger oder Aufwendungen der Abwasserverbände in kommunaler Hand. - Das gilt sohl für Leitungswasser- wie Abwasser-Beiträge von echten Altanschließern . - Aufwendungen für neue Gutachten sind nach dem Spruch des BVerfG rechtlich unnötig und dienen nur der Zeitverzögerung für eine Problemlösung. Die ministerseitig avisierte Verfahrensweise, daß Abwasserverbände für die Rückerstattung von Beiträgen Kredite aufnehmen und / oder Gebühren erhöhen sollen, ist r e c h t s w i d r i g, weil mit unzulässigen Mehrfachzahlungen für dieselbe Leistung verbunden, und es danach einträte, daß z.B. Altanschließer beim MAWV Netzverbesserungen erstmals über Gebühren und ein zweites mal über Beiträge bezahlen oder bezahlten und nun noch ein drittes mal über Gebühren bezahlen sollen ! Bei privater Verwirklichung wäre dies nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtsrelevant! Deshalb nochmals meine Aufforderung: Tun Sie endlich Ihre Pflicht, wie in meinem Schreiben vom 1. März 2016 dargelegt ! Ihr aktuelles Schreiben erscheint mir aIs geeignet mein Anliegen auf einen Nebenpfad zu lenken, der ins Nichts führt, so wie man Lehrlinge nach "Schnellfeilfett" oder einem "vernickelten Augenmaß" schickt - ich bin aber keiner, und ich bitte dies zu respektieren. Mit freundlichen Grüßen - Dr. G. Briese - EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT LAND BRANDENBURG Herrn Dr.-Ing. Günter Briese Stubenrauchstraße 71 15732 Eichwalde Sehr geehrte Dr. Briese, Ministerpräsident Bürgerbüro 107 14473 Potsdam Bearb.: Herr Volta Gesch.Z.: 32.4116100839 Hausruf: (03 31) 8 65 - 1050 Fax: (0339) 866-1112 Internet: www.brandenburg.de Potsdam, 04. März 2016 vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 01. März 2016 in gleicher Angelegenheit. Zum Umgang mit „offenen Briefen" verweise ich auf meine Ausführungen vom 19. Februar 2016. Die hier geübte Praxis entspricht der allgemein üblichen. Adressaten offener Briefe" gehen grundsätzlich davon aus, dass der jeweilige Absender dieses Instrument ganz bewusst seiner besonderen Zweckbestimmung gemäß einsetzt, um Öffentlichkeitswirkung zu erzielen. In der Sache selbst bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Ministerpräsident nicht unmittelbar in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden eingreifen oder außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln kann. Gemäß der Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung fällt die von Ihnen angesprochene Angelegenheit in die fachliche Zuständigkeit des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14,467 Potsdam, Tel.; (0331) 866-0, das Ihnen jederzeit gern als Ansprechstelle zur Verfügung steht. Ich darf Sie deshalb bitten, eventuellen weiteren Klärungsbedarf in gleicher Sache unmittelbar an das MIK zu richten. Mit freundlichen Grüßen aus dem Bürgerbüro Im Auftrag Volta