BER Schallschutzzonen - BER Finanzierung - BER Notfallklinik
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Br_an_TinaFischer_Einfordern_grundgesetzl_Rechte_09_11_2012.pdf


Staatskanzlei Brandenburg Bevollmächtigte -des Landes beim Bund Frau Staatssekretärin Tina Fischer
In den Ministergärten 3
10117 Berlin

Mein Schreiben vom 17. und 23. September und 26. Oktober 2012
Eichwalde, den 9. November 2012

A.z: Io + EG
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen


Einforderung grundgesetzlicher Bürgerrechte beim BER - Projekt;
BER-Schallschutzzonen-Berechnungsvorschlag, BER-Finanzierung und BER-Notfallklinik


Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, da Ihrerseits bisher noch eine Antwort zu vorgen. Schreiben aussteht und ich Sie auch telefonisch leider nicht erreichen konnte, möchte ich mich nachstehend nochmals zu aktuellen Problemen äußern.

1. Zur BER-Schallschutzzonenberechnung

Die vom FBB-Schallschutzbeauftragten am 26.Oktober, in Schulzendorf angekündigte Vorlage neuer Schallschutzzonenkarten innerhalb einer Woche ist nicht erfolgt - kann nach meinen Untersuchungs ergebnissen auch gar nicht seriös erfolgen!
Die Hauptverantwortung hierfür trägt nach wie vor das Bundesverkehrsministerium aus den Ihnen übermittelten Gründen (BAF,DFL, Fa. Wölfel betreffend).
Mein Prinzipvorschlag stellt deshalb nach wie vor die einzige derzeit vorliegende Berechnungsgrundlage dar.
Hinzu kommt, daß m.W. die Bundesrepublik gem. EU-Recht ICAO-Vorschriften als Mindestforderungen anerkannnt hat.

2. Zur BER-Finanzierung

Die Nichtbeachtung des ICAO Doc.9184, Airport Planning Manual, erscheint mir nach den Ihnen übergebenen Karten zum Vergleich der Wohnsiedlungsstruktur um den BER bzw. den Frankfurter Flughafen zunehmend mehr als Haupthindernis einer EU-Finanzierungszustimmung gem. derzeitigen Plänen

Auch hierfür liegt die Hauptverantwortung beim Bundesverkehrsministerium (Übersetzungsverweigerung). Wieviel EU-Vorschriften wurden noch zusätzlich verletzt?
Siehe hierzu Pkt. 3.

3. Zur BER-Notfallklinik

Durch den internationalen Reiseverkehr bedingt erhöht sich die Gefahr kontinentalübergreifender Epedemien wie Ebola o.ä. Anläßlich der NA-Fachtagung in Blankenfelde, von welcher ich Ihnen berichtete, wurde angeführt, daß deshalb jeder internationale Flughafen mit einer Notfallklinik ausgestattet sein soll (einschl. Isolier-Station, um schon bei Ankunft offensichtlich kranke Passagiere auszusondern und angemessen reagieren zu können).
Dies sei nicht nur aus örtlich-regionalen, sondern auch aus gesamtstaatlichen Erfordernissen heraus unumgänglich erforderlich.
Aus einer diesbezüglichen Recherche geht hervor, daß derartige Einrichtungen bereits 1996 üblicher Stand der Technik waren; vgl. Readers Digest / DAS BESTE Dezember 1996 S.68 ff.: Marion Gottlieb: Arbeitsplatz Frankfurter Flughafen, speziell S.73.
Da derartiges bisher beim BER-Projekt noch nicht vorgesehen ist, wird sich eine weitere Finanzierungslücke auftun, nicht nur durch neue aktuelle Schadenersatzforderungen von Air Berlin und anderen Betroffenen!

Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, hiermit um baldige Rückantwort und sehe dieser mit großen Interesse entgegen.

mit freundlichen Grüßen Dr. G. Briese


in der Vorlage von Dr. Briese war der erwähnte Zeitungsartikel angehängt, aus Gründen des Urheberrechts darf ich diesen hier nicht einfach einstellen.


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