Flughafen BER Schönefeld Rücknahme d. Änderungsgenehmigung - Verweigerung der Betriebsgenehmigung- Neue Planung
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Zurücknahme der Änderung der BER Genehmigung gem. §6 Absatz 4 Satz 1 Luft VG

- wegen der hohen Dringlichkeit vorab als Bilddatei - Text folgt -


Landesregierung Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur Landwirtschaft
Herrn Minister Vogelsänger
von-Tresckow-Straße 28
14467 Potsdam

Mein Schreiben vom 5.Mai 2012
Offener Brief
Eichwalde, den 5. August 2012 Az.: Io + EG
Ihr Schreiben vom 1.Juni 2012
Ihr Zeichen44.1-6419/9, Frau H. Grancho

1. Zurücknahme der Änderung der BER-Genehmigung gem. §6 Abs,4 Satz 1 LuftVG

2. Verweigerung der BER-Betriebsgenehmigung gem. §44LuftVZo .

3. Einleitung der BER-Flugfeldplanungen an andrem Standort

4. Ergänzungen und Schlußfolgerungen




Sehr geehrter Herr Minister,

aktuelle Entscheidungen und Informationen veranlassen mich, hiermit erneut an Sie zur BER-Problematik heranzutreten, zumal meines Wissens in Verbindung mit der diesjährigen ILA bereits eine Freigabe der BER Südbahn für deren Flugverkehr erfolgt sein soll.
Hieraus sowie aus anderen Fakten ergeben sich aus meiner Sicht folgende Forderungen an Ihr Ministerium in Verbindung mit den diesjährigen höchstrichterlichen Entscheidungen zum BER sowie den Aktivitäten und Unterlassungen der Flughafengesellschaft:

zu 1.: Zur Änderung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-,Schönefeld gern. §6 Abs.4 Satz 1, LuftVG mit Schreiben vom 27. März 2012 an die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH: Aufforderung zur Zurücknahme wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht in Verbindung mit dem ICAO Doc. 9184.

zu 2.: Aufforderung zur Zurücknahme der Betriebsaufnahme für die BER - Südbahn sowie zur Verweigerung der Genehmigung zur BER-Betriebsaufnahme gemäß §44 LuftVZO wegen Fehlens der Voraussetzungen für einen sicheren Flugbetrieb sowie wegen Fehlens eines ausreichenden Schallschutzes, welcher gem. Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburger Landtages vom 13. März 2012 vor Betriebsaufnahne vorhanden sein muß.

zu 3.: Aufforderung zur Einleitung der Planungen zumindest für BER - Flugfelder in Sperenberg oder einem anderen gemäß ROV 1994 geeigneten Standort wegen unbegründeter Nichtberücksichtigung der Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen der Benehmensregelung i, Vbdg, mit der 247.DV0 zur LuftVO, des Ergebnisses des 115. Deutschen Ärztetages im Mai diesen Jahres bezüglich des nicht ausreichenden Schall- und Immissionsschutzes speziell für dichtbesiedelte Orte im BER - Umfeld sowie aus den zu 1. und zu 2.genannten Gründen.

zu 4.: Forderung auf Beibehaltung des Status Quo des derzeitigen Berliner Flughafensystems, also des Flughafens Tegel TXL und des Flughafens Berlin-Schönefeld SXF, bis zum Erreichen einer mit höherrangigem Recht kompatiblen BER-Inbetriebnahme, und weiteres Betreiben des Flughafens Tegel zumindest als Ausweichflughafen, damit die Gefahr vermieden wird, daß der Raum Berlin-Brandenburg vollständig von Internationalen Luftverkehr abgekoppelt wird, sofern eine Betriebsgenehmigung für den BER wegen Verstoßes gegen internationale Sicherheitsvorschriften erst nach seiner Inbetriebnahme zurückgezogen werden sollte.


Vorstehende Forderungen sollen nachstehend näher begründet werden:

Zunächst möchte ich auf das in Ihrem Auftrage an mich gerichtete Schreiben vom 1. Juni 2012 eingehen.

a) Zum 1. Absatz Ihres Schreibens Der 1. Absatz Ihres Schreibens ist nicht mehr zutreffend. Der Satz "Neue Festlegungen, die über die in der Planfeststellung erfolgten Regelungen hinausgehen und Dritte (Anwohner oder andere Betroffene) berühren könnten, sind ... nicht erfolgt" ist nicht mehr zutreffend.

Begründung:
- Das BER-Schallschutzprogramm für die Tagschutzzone gemäß. PFB wurde abgebrochen.
- Eine Neuberechnung der Schutzzonen gem. Aufforderung des BVerwG in der mündlichen Verhandlung zur Nachtflugverbotsregelung erfolgte bis heute nicht, so daß keinerlei Grundlagen für die Bemessung von Schallschutzmaßnahnen vorliegen.
Die DFS hat sogar erklärt, daß Sie für Gemeinden, welche von mehreren sich lärmmäßig Überlagernden Flugrouten betroffen sind, keine Berechnungen wird vorlegen können, dgl. nicht zur Betroffenheit durch Landeanflug.
- Bisher in prozentual sehr geringem Umfange durchgeführte Schallschutzmaßnahnen erfolgten entgegen PFB-Festlegungen. - Aus Kostengründen sowie wegen behaupteter Nichtrealisierbarkeit der PFB-Forderungen will die Flughafengesellschaft zur A-posteriori-Legitimation ihres Vorgehens sogar Rechtsschritte gegen die Anweisung Ihres Ministeriums, Schallschutz gem. PFB zu realisieren, einleiten, obwohl auch das Niveau des Schallschutzes gem. PFB nicht den objektiv erforderlichen Umfang gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen erreicht.
- Schallschutz gemäß PFB ist deshalb für niemanden vor derzeit noch geplanter BER-Eröffnung am 17. März 2013 entgegen den Forderungen im Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburger Landtages vom 13. März 2012 zum erforderlichen Zeitpunkt der Realisierung von passiven Schallschutzmaßnahmen erwartbar.

- Dies stellt in mehrfacher Hinsicht eine Rechtsverletzung zum Schaden der Bürger dar.

b) Zum 2. Absatz Ihres Schreibens Der 2. Absatz Ihres Schreibens zu den Bedingungen für die Betriebsaufnahme ist nicht mehr zutreffend.

Begründung:
- Für die Süd-Bahn ist m.W. bereits eine Freigabe für den Flugverkehr zumindest im Rahmen der ILA im Herbst ds. Jhrs. erfolgt - andernfalls hätte diese bereits abgesagt worden sein müssen. - Die Freigabe erfolgte unabhängig von der Ihrerseits mitgeteilten Koppelung an die BER-Betriebserlaubnis für das Gesamtobjekt
- Die Voraussetzungen für eine separate Betriebserlaubnis für die Südbahn erscheinen nach den seitens des BERLINER KURIER vom 26.7.2012 bildlich nachgewiesenen Auswaschen der Böschung in geringer Entfernung von der BER-Südbahn als fragwürdig.
- Die Klärung ob diese Auswaschungen ursachenmäßig auf einen Austritt von Grundwasser unter der Südbahn durch die Bodenstruktur oder durch noch unbekannte bauliche Hohlräume unter der Südbahn (Bunker) zurückzuführen ist, ist noch nicht erfolgt.
- In Altlasten-Bunkern werden noch "Bomben" und selbst "vollgetankte Flugzeuge" aus dem 2.Weltkrieg vermutet (vgl. DER SPIEGEL vom 21. Juli 2003), und eine Munitionsfreigabeerklärung für das gem. BVBB-Mitteilung 990 000 000 qm große BER-Gelände liegt m.W. bis heute weder vor noch soll eine solche Beräumung gem. INTERFLUG-Bericht vom November 1958 möglich sein.
- Die Forderung, daß die Betriebsaufnahme die Möglichkeit eines reibungslosen und sicheren Flugbetriebes ermöglichen muß, wie in Ihrem Schreiben als notwendige Voraussetzung genannt, erscheint unter diesen Umständen als nicht erfüllbar.
- Dies bedeutet, daß die Betriebserlaubnis nicht erteilbar ist, auch nicht separat für die Südbahn, für welche sie bereits erteilt wurde. Damit ist die ILA 2012 nicht sicher durchführbar.


3 c) Zum 3. Absatz Ihres Schreibens Der 3. Absatz Ihres Schreibens ist m.W. nicht zutreffend.

Begründung:
- Die pauschale Formulierung der Ausführungen und das Nichteingehen auf die Verletzung des höherrangiges Recht darstellenden ICAO Doc.9184. Airport Planning Manual, läßt nur den Schluß zu, daß dem dieselbe Ursache zugrundeliegt, wie die Nichtbeachtung vieler Schreiben an den Bundesverkehrsminister sowie die Bundesjustizministerin und für die Nichtberücksichtigung in der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Flugroutenänderung entgegen PFB-Festlegungen.
Das In EU- und Bundesrecht überführte ICAO Doc.9184 zur Flughafenplanung liegt noch immer nicht seitens des Bundesverkehrsministeriums in deutscher Übersetzung vor und fand deshalb bisher widerrechtlich weder in Planungen noch in verwaltungsrechtlichen Prozessen Berücksichtigung, da als Amtssprache nur die deutsche Sprache zugelassen ist.
Dies ändert jedoch nichts daran, daß demgemäß auch der PFB vom 13. August 2004 nach EU- wie Bundesrecht nichtig ist, weil eine schwerwiegende Verletzung höherrangigen Rechts vorliegt, was eine verfassungsrechtliche Prüfung unschwer feststellen dürfte.

Selbst wenn die Forderung im vorgenannten Flughafen-Planungs-Handbuch, daß "unter allen nur denkbaren Umstände neue Start- und Landebahnen " so ausgerichtet sein sollen", daß sie "besiedeltes Gebiet nicht überfliegen und Störungen der Bevölkerung vermieden werden" so gedeutet werden sollte, als sei sie nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur nach Möglichkeit zu beachten, wäre dies bereits als Verstoß gegen höherrangiges Recht zu werten: die Bundesrepublik hat alle ICAO-Regelungen für Deutschland als 'Mindestforderungen' anerkannt!

- Die in diesem Zusammenhang i. Vbdg, mit dem Überfliegen des Schulzendorfer Bildungszentrums in niedriger Höhe aufgrund der Festlegungen in der 247.DV0 zur LuftVO genannten EU-Vorschriften EG 1592/2002 sowie deren Nachfolgeregelung EG 216/2008 wurden bezüglich der Verletzung "einschlägiger ICAO-Normen zur Sicherheit", d.h. ohne definitive Nennung des ICAO Doc.9184, mit Schreiben von Frau Staatssekretärin Tina Fischer vom 16. Mai 2012 an den Projektleiter BBI in der Deutschen FIugsicherung ( DFS ), Herrn Hans Niebergall, herangetragen.
Mein darauf bezugnehmendes Schreiben an die Staatskanzlei vom 13. Juni 2012 (Anl.: Schreiben vom 6. Juni 2012 an Frau Bundesjustizministerin Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) erhielten Sie gem. Schreiben von Frau Staatssekretärin Fischer vom 2. Juli 2012 übersandt. Gem. persönlichem Gespräch mit Frau Staatssekretärin Fischer am 3. August 2012 soll sich die DFS dazu dahingehend geäußert haben, daß kein Verstoß gegen internationales Recht vorliege.

Diese Antwort kann jedoch selbst dann nicht als rechtskonform anerkannt werden, wenn sie sich allein auf das ICAO Doc.9184 bezöge; der Ihr zugrunde liegende Umstand dürfte primär ebenfalls die noch ausstehende Übersetzung ins Deutsche sein! Hinzu kommen noch weitere Verletzungen höherrangigen EU-Rechts bezüglich der, erwartbaren Verschlechterung der Trinkwasserqualität durch Flugbetriebs-Schadstoff-Eintrag gem. Dr.Gregor Gysi und der Friedrichshagener Bürgerinitiative sowie von naturschutzrechtlichen Bestimmungen gem. einer aus der Presse ersichtlich gewesenen Klage entsprechender Gruppierungen.
Sowohl die Wasserwerke in Berlin Friedrichshagen und Eichwalde als auch das Waltersdorfer Einkaufszentrum liegen zudem innerhalb der havariemäßig besonders gefährdeten 12 Meilen Zone!
Im übrigen hatte ich meine verantwortungsbereichsbezogenen Bedenken der Konsultation der DFS Berlin bereits mit Schreiben vom 22.Mai 2012 an Frau Staatssekretärin Fischer zum Ausdruck gebracht, so daß mich die DFS-Antwort nicht erstaunte.
Schließlich wurde die m.E. wegen der unüblichen Einfügung von längeren Radarführungsstrecken zwischen Warteschleifen-System und BER-Einflugschneise von der DFS aus Flugsicherheitsgründen veranlaßte Änderung der Luftraumbewirtschaftung wegen der damit erwartbaren Lärmbelästigung auch BER-fernerer Kommunen nach deren Protest vom Bundesverkehrsminister storniert!
Was nicht sein soll , nämlich eine Standort-Infragestellung, darf halt nicht sein! ? Denn dann fiele ja auch die gerade erst genehmigte BER-Südbahn-Nutzung durch die ILA ins Wasser!
Dies gilt auch für die bei Nutzung der BER-Südbahn erwartbaren Lärmpegel und deren Beurteilung i. Vbdg. mit dem jüngsten BVerwG-Urteil zur PFB-Flugrouten-Änderung, welches von Herrn Prof. Dr. Ing.E. Augustin in seinem Beitrag Leipzig legitimiert arglistige Täuschung" vom 1. August 2012 treffend charakterisiert wurde.

Und die Begründung des FBB-Änderungswunsches zu PFB- Lärmpegeln durch die Umrechnung von Spitzenlärmpegeln in Dauerlärmpegel ist schon spätestens seit 1974 fachlich überholt; vgl. hierzu Tab .1 auf S. 29 meiner Ausarbeitung "Dauerlärmpegel am Flughafen Berlin-Brandenburg International BER (ehemals BBI),

Berechnungsgrundlage und Berechnungsergebnisse zur Umrechnung von PFB-Grenzwerten und PFB-Schallschutzzonen" vom Sommer vor. Jahres (Quelle: http://www.unserforum.de/Flughafen/docs/till-behrens-88.html ) nach Lärmbelastungskarte Hessen hrsg. vom Hessischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt 1974 - gerafft übernommen.
Darin heißt es: "Der gemittelte äquivalente Dauerschallpegel" ist ein ungenügender Maßstab zur Beurteilung der tatsächlichen Störwirkung, die Lärm darstellt. Beurteilungskriterium müßte die Stärke und Anzahl der einzelnen Schall Ereignisse sein.
In der Belastungsstufe A. liegen die typischen Spitzen z.B. an Tag bei 70 bis 80 dB(A) und damit bereits in einem Bereich, der starke Leistungsminderung, Arbeitsunlust und vegetative Störungen verursacht."
Der 115. Deutsche Ärztetag im Mai dieses Jahres bestätigte diese Aussage und präzisierte sie gleichzeitig gem. aktuellem Erkenntnisstand,u. a. bezüglich Schadstoffimissionen.
Zum Vergleich: In Eichwalde, nahe Bildungszentrum, wurden schon jetzt mehrfach Spitzenlärmpegel sogar im Bereich 80 bis 84 dB(A) gemessen - wie stark werden die Lärmpegel und ihre Auswirkungen da erst in Schulzendorf und Waltersdorf in noch größerer BER-Nähe sein? Und wie weit werden sie nach BER-Inbetriebnahme noch ansteigen? - Zur näheren Erläuterung der aktuellen Situation lege ich Ihnen meinen Beitrag "Welche Grundlagen sind für Lärmschutzmaßnahmen objektiv anzuwenden?" vom 11. Juli 2012 ( Anl. 1) nebst Grafik "Fakten und Ziele zur Verschlechterung des BER-Schallschutzniveaus entgegen ,wissenschaftlichen Erkenntnissen" in der Fassung vom 1.Juni 2012 (Anl.2) bei.
Im übrigen darf ich hierzu auf die Stellungnahme des 115.Deutschen Ärztetages vom Mai dieses Jahres verweisen, in welcher die Forderung zur Verringerung zulässiger Lärmpegel in staatlichen Normen verankert wurde.
Hierzu gestatte ich mir ferner, Ihnen meinen Beitrag "Anonymer Roßtäuscher auf artfremdem Gebiet zu Werke? - zum Beitrag "Zahlen / Daten / Fakten - Lärmschutz am Flughafen BER weitreichend, BER aktuell Juli 2012 als Beilage zum KAWEKURIER vom 25.7.2012 vom 27.Juli 2012 ( Anl. 3) beizulegen.

Meine an Sie bereits herangetragenen, Forderungen haben, wie Sie aus diesem Schreiben entnehmen können , nichts an Aktualität verloren, jedoch steht ihre dezidierte Beantwortung noch aus.

d) Zu 4.: Ergänzungen und Schlußfolgerungen zum BER und Berliner Flughafensystem Angesichts der vielfältigen Mängel, über welche in der Presse zum BER-Projekt berichtet wurde,und der genannten geringen Fortschritte schon allein beim Schallschutz (max. 5%/a - aber technisch noch völlig unzulänglich) und Brandschutz (zuletzt von 75% auf 78%, also 3%/Hj. = 6%/a) ergäbe sich rechnerisch bei gleichbleibendem Realisierungstempo bis zur BER- Eröffnung ein Zeitraum zwischen 7 und 20 Jahren - kein großer Anreiz für Investoren und Finanziers!

Wirkt sich hier das Fehlen eines Generalauftragsnehmers, a priori zu gering bemessenes Investitionsvolumen von nur ca. 40% der mal für den Standort Sperenberg geplanten Mittel, dadurch bedingte "Billigbauweise" bei Minimierung von Sicherheitszuschlägen usw. sowie unter Zeitdruck und technologisch falscher Gewerkefolge durch paralleles Arbeiten der Gewerke sowie die Trennung von Planungs- und Realisierungs-Zuständigkeit aus, noch wesentlich verstärkt durch eine falsche Standort-wahl und daraus resultierende fachliche, politische und rechtliche die Schwierigkeiten?

Der BER kostet schon jetzt dem Steuerzahler bedeutend mehr, als die Privatinvestition in Sperenberg gekostet hätte - aber dort wäre nach Ausführungen von Ex-Staatsbank-Präsident Edgar Moch schon seit 2001 Flugbetrieb, welcher dem Land Mittel und Aufschwung gebracht hätte, während die Zukunft des BER am Standort Schönefeld noch völlig in den Sternen steht.

Dies deshalb, weil auch die staatlichen Mittel Brandenburgs aus Solidarpakt/Solibeitrag, Länderfinanzausgleich und EU-Fördermitteln ständig zurückgehen werden, Aber vor allem, weil die aktuelle Rechtsposition zu Flugrouten-Änderung und Schallschutz von Bundesverwaltungsgericht, Flughafengesellschaft einschl. Aufsichtsrat sowie Landes- und Bundesregierung differiert und so viele Angriffspunkte bietet, daß sie m.E. weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch vor einen Europäischen Gerichtshof Bestand haben kann.

Ich hoffe sehr, daß Sie, sehr geehrter Herr Minister, nach Kenntnisnahme dieses Schreibens zu denselben Schlußfolgerungen gelangen, wie Ihnen dargelegt , und keinen BER-Flugbetrieb zulassen, sondern eine Neuplanung des BER-Projektes veranlassen.

Ich erwarte, daß die vorausgesehenen ökonomischen Zwänge bezüglich der Mittelbeschaffung für den noch geplanten Fertigbau des BER am Standort Schönefeld Sie darin bestärken werden, daß für einen EU-Recht widersprechenden Flughafen keine EU-Zustimmung für noch weiterhin verstärkten Einsatz öffentlicher Mittel zu erwarten ist, so daß eine Auftragsneuvergabe für die Planung eines BER an geeigneterem Standort in privater Hand die einzige Lösung darstellen dürfte.

Vorschläge für die Mit- bzw. Nachnutzung des derzeitigen BER-Areals liegen vor, so daß ein Rückfluß bisheriger Kosten in die öffentlichen Kassen als verhandelbar und in gewissen Umfang als erreichbar erscheint.
Bis zur Erreichung einer zukunftsfähigen Lösung in ökonomischer, luftverkehrstechnischer und umweltschutzbezogener Weise muß das derzeitige Berliner Flughafensystem im Status Quo verbleiben; was danach geschehen soll, könnte zeitgemäß entschieden werden, wobei das Argument "BER-naher Ausweichflughafen" nicht vergessen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen Dr.G.Briese

Anlagen: Anl .1: Dr. G. Briese, "Welche Grundlagen sind für Lärmschutzmaßnahmen objektiv anzuwenden?
- zu Chaostage Beim Schallschutz kapitulieren derzeit selbst Experten, MÄRKISCHE ALLGEMEINE 11. Juli 2012 S.6 - "
Anl.2 Dr.G.Briese, "Fakten und Ziele zur Verschlechterung des BER-Schallschutz--Niveaus entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen" in der Korigierten Fassg, vom 1.Juni 2012
Anl. 3: Dr. G. Briese, "Anonyme Roßtäuscher auf artfremdem Gebiet zu Werke ?" - zu Beitrag Zahlen / Daten / Fakten -.Lärmschutz an Flughafen BER weitreichend

BER aktuell Juli 2012 als Beilage zum KAWEKURIER vom 25.Juli 2012


Nachtrag vom 6.August 2012 Sehr geehrter Herr Minister, in Anbetracht vorstehender Ausführungen war mir die Auffassung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, der BER sei trotz allem eine Erfolgsgeschichte , Zunächst völlig unklar.
Erst als ich heute in der MÄRKISCHEN ALLGEMEINEN von der Prämierung der BER-Verantwortlichen erfuhr, wurde mir der augenscheinlich angewandte oberbürgermeisterliche Blickwinkel verständlich!
Diese Art "Erfolgsgeschichte" ist sicher sicherlich trotz allem noch weiter steigerungsfähig!

Nochmals freundliche Grüße - Dr. G, Briese -


ElCHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT , LÄRMSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT


Verfasser und V.i.S.d.P.: Dr.Günter Briese, Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Eichwalde, am. 10. August 2012


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