An die Staatsanwaltschaft Neuruppin - Ermittlungsverfahren zum BER-Projekt gegen den MAWV Verbandsvorsteher

Dieser Text wurde automatisch mit einem Programm erstellt und kann ggf. fehlerhaft sein, beachten Sie die Originale, die als Bilddatei zu Verfügung stehen !

EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der
BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft,
c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM
Eichwalde, am 31. Januar 2013
Az.: Io + EG (3.Fassg.)
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Herrn Oberstaatsanwalt Frank Winter
PF 11 11 33 16812 Neuruppin

E r m i t t l u n g s v e r f a h r e n zum BER-Projekt gegen den Verbandsvorsteher des Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverbandes (MAWV),
Herrn Wolf-Peter A, und den Geschäftsführer der Fa. Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs-Wusterhausen, Herrn Wilfried G.
Möglichkeit illegaler Verlegung einer DN60-Druckwasserleitung vom Wasserwerk Eichwalde nach Schönefeld unter evtl. rechtswidriger Beitragserhebung zur Teil-Co-Finanzierung derselben über "Altanschließer- Beiträge" ohne Nutzen für die Bürger

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, die heutigen Pressemeldungen in der MÄRKISCHEN ALLGEMEINEN zu Ihren Ermittlungen habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen
Sie erinnerten mich an die Proteste vieler Bürger im BER-Umland gegen die u.E. zumindest unangemessne Inrechnungstellung von "Altanschließer Trinkwassererschließungs - Beiträgen" i. Vbdg. mit einer evtl. illegalen DN60-Druckwasserleitung vom Wasserwerk Eichwalde nach Schönefeld, welche in keinem der offiziellen Pläne erschien, für welche zunächst angeblich ein Anschluß an das Eichwalder Trinkwassernetz als "Reserveleitung' erfolgen sollte, aber unseres Erachtens nie geschah. Eine Überprüfung der Höhe der erhobenen Beiträge wäre nur über eine Sammelklage möglich gewesen, welche aber vom Vorsitzenden der Verbandsgesellschafterversammlung, Schönefelds Bürgermeister Udo Haase, ehemals Botschafter der DDR in der Mongolei, gemeinsam mit Herrn Verbandsvorsteher Wolf-Peter A. durch Zustimmungsverweigerung zu einer solchen Sammelklage verhindert wurde. Sachdienliche Anlagen hierzu vom Januar und Februar 2011 liegen diesem Schreiben bei (siehe Anlagenverzeichnis).
Diese Anlagen betreffen damalige Einwendungen gegen die Beitragserhebung im Widerspruchsverfahren. Aktuelle Recherchen hierzu erfolgten nicht, da gen. Pressemeldungen Ihre Ermittlungen offenbar schon vor ihren Abschluss stehen und Ihnen deshalb die in der Anlage genannten Argumente evt. bekannt sind und schon untersucht wurden.

In diesen Zusammenhang erscheint es als klärenswert, wieso Herr Albrecht dem Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs-Wusterhausen BER-Aufträge, zuschanzen konnte. Wegen der in keinen öffentlich zugänglichen Plänen des BR-Projektes bzw. der Gemeinde Schönefeld auffindbaren Druckwasserleitung und der eventuell erfolgten Erhebung von Anliegerbeiträgen im Umland des BER noch vor Klärung des BER-Beitragsumfanges, so daß evtl. gar keine seriöse Beitragsberechnung möglich war, sowie der Verhinderung jeder Tiefenprüfung zur Beitragserhebung durch die MAWV Gesellschafterversammlung unter maßgeblicher Beteiligung der Herren Albrecht und Haase kann möglicherweise eine Vorteilsnahme durch die Flughafengesellschaft des BER und/oder der Gemeinde Schönefeld auf Kosten der Anlieger als BER-CO-Finanzierer, welchen dazu bisher auch noch jeglicher angemessene Schallschutz verweigert wird, nicht ausgeschlossen werden.
Sofern eine rechtswidrige BER-Co-Finanzierung durch BER-Anlieger vorliegt, bitte ich Sie gleichzeitig, eine diesbezügliche Rückzahlung an diese auf den Weg zu bringen.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen und wünsche Ihnen bei Ihren Ermittlungen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen Dr.G.Briese,
EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT

Hierzu gehören: mit Kommentierung - Anlagen 1 bis 8 - Angeführtes Schreiben der Europäischen Kommission siehe

http://ec.europa/competition/elojade/isef/index.cfm - Das Dokument wurde leider entfernt - Link deaktiviert.

Nachtrag

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt ,

wie Sie aus diesem Schriftsatz werden ersehen können, sind im BER-Umfeld Altanschließer und Schallschutzproblematik eng miteinander verflochten und zwar über den Grundstückswert.
Ich gestatte mir deshalb, Ihnen ergänzend Auszüge aus dem VDGN-Journal 'Das Grundstück!', Januar 2013, Seiten 2 (Schallschutz, Strafrechtsanwendungsforderung), 04/05 (Altanschliesserbeitrags - Erfindung) und 32/33 (Schallschutzrecht und Umsetzung) beizulegen.
Sie werden daraus ersehen können, daß die betroffenen Bürger von keiner Seite in dem erforderlichen Maße Aufklärung zuteil wurde und sie mit ihren Problemen allein gelassen wurden - vielmals blieben nur vage Vermutungen, bis jetzt.
Diese Art der Problembetrachtung betrifft in Brandenburg die Mehrheit der Legislative, die Exekutive recht weitgehend, teils die Jurisdictive (OVerwG Urteil zur Abbiegeproblematik entgegen PFB) sowie den kommunalen Betrieb MAWV einschließlich des Großteiles seiner Gesellschafter und schlug in meinem Heimatort teils bis in Gemeindevertretung und -verwaltung durch, aus welchen Umständen auch immer.
Hier könnte sich die Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung der Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates zur BER wie Altanschließer-Problematik gleichermaßen verdient machen wie bei der Ahndung von Gesetzesverletzungen.

Nochmals freundliche Grüße

A n l a g e n v e r z e i c h n i s zum Schreiben vom 31.Januar 2013 an die Generalstaatsanwaltschaft Neuruppin, Herrn Oberstaatsanwalt Frank Winter

1. Schreiben vom 04.04.2011 an den Verband Deutscher (VDGN), Altanschließer-Problematik und Zusammenhänge mit BBI sowie Finanz- und Wirtschaftsfragen und Versuche politisch-journalistischer Beeinflussung; ..." mit den darin gen. Anlagen : - P r e s s e- I n f o r m a t i o n zur Berichterstattung über die MAWV-Gesellschafterversammlung am 15.März 2011, "Roßtäuscher am Werke - Volksverdummung statt Problemlösung !- zu `Keine Musterklagen Wasserverband geht nicht gegen die Altanschließerregelung vor / Widersprüche ruhen MAZ 17.März 2011 S.16 -" der FRONT 21-Bürgerdialog -P r e s s e-I n f o r m a t i o n vom 4.April. 2011 zur Berichterstattung über die MAWV Gesellschafterversammlung am 15.März 2011, "Das Wasser= Altanschließer Antikonjunkturprogramm - Versuch einer volkswirtschaftlichen und Einordnung -" der FRONT Altanschließer 21-Bürgerdialog - MAZ-Beiträge vom 16.03.2011, "Verband lehnt Musterklage ab", und 17.März 2011, 'Keine Musterklage; Wasserverband geht nicht gegen Altanschließer-Regelung vor / Widersprüche ruhen - A u s a r b e i t u n g "Argumente zur rechtlichen Begründetheit von Widerspruchs-Vordrucken vom 28.März 2011 der FRONT Altanschließer 21-Bürgerdialog 2. A u s a r b e i t u n g von Dr.G.Briese vom 5.April 2011 'Klare Worte zu Wasser - Altanschliessern und Bank-Managern - zur Standpauke unseres Bundespräsidenten und dem Beitrag des MAWV-Verbandsvorstehers in der MAZ vom 1.April 2011 S.8 und S.18 " 3. Schreiben von Dr.G.Briese vom 6.April 2011 an das Europäische Parlament, Informationsbüro für Deutschhand, _: 'Bitte um Information zu EU-Bürgerrechten, Anfrage zur Existenz einer EU-Vorschrift zur Bildung von bei umfangreicher Problematik zur Beitragserhebung von Kommunalabgaben für Wasserleitungsnetze o.ä. r' 4. Eilbrief von Dr.G.Briese vom 30.Januar 2011, "Eilige Reaktion auf die vom MAWV eingeleitete Altanschließer-Beitragserhebung" 5. Text eines "Offenen Briefes' an den Verbandsvorsteher des MÄRKISCHEN ABWASSER- UND WASSER-ZWECKVERBANDES (MAWV), Herrn Dipl. Ing.Wolf-Peter A. "Erhebung von Altanschließerbeiträgen in Eichwalde und andren lärmbetroffenen Gemeinden im BBI-Umfeld, Ihr MAZ-Interview vom 11.1.2011" vom 30.Januar 2011 6. Widerspruchs-Vordruck "Altanschließer"-Bescheid über Wasserversorgungsbeitrag ...; Nachtrag zum Widerspruch vom ..." Zusätzlich zur erwartbaren bei BER-Inbetriebnahme durch Lärm im Zusammenhang mit §8 KAG bei der Altanschließer-Beitragserhebung im BER-Umfeld und der gemeindlichen Problemaufnahme , von Arbeitsergebnissen, t---j 1 S auch in Übereinstimmung mit der späteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zur Anordnung neuer Berechnungen von Dauerlärmpegeln für alte wie neue Flugrouten vom September 2011 (Umrechnung von PFB-Dauerlärmpegeln für den BER),, siehe nachstehend: übereinstimmend für Dauerlärmpegelart gem. PFB. Die Begründung der Verhaltensweisen gemäß nachstehenden Schriftstücken ist unbekannt. Durch MAZ Pressebeiträge wurde lediglich bekannt, daß ein prominenter Eichwalder Bürger zur vorletzten Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) eine sachbezogen erfolgreiche Eilklage gegen ILA Tiefflüge über der Gemeinde einreichte. Zur ILA 2012 war davon nichts mehr der Presse zu entnehmen. Wie begründet diese Forderung jedoch War, konnten die Eichwalder bei einem "Abnahmeflug" am Donnerstag vor Beginn der ILA 2012 unschwer erkennen: Selbst bei geschlossenen Doppelfenstern war der Schreck groß!

Dieses Erlebnis bekräftigt gleichzeitig die Richtigkeit der Forderungen des 115.Deutschen Ärztetages, in welcher niedrigere zulässige Lärmpegel und die Zugrundelegung von Lärmereignissen also gem. Fachliteratur von Spitzenlärmpegeln in IPNdB statt Dauerlärmpegeln in dB(A), für die Beurteilung der Streßbelastungen durch Lärm gefordert wurde.
Dies begründet gleichzeitig die Begründetheit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, von Flugerwartungsgebieten anstelle von Flugrouten auszugehen, und ist für die BER Anliegergemeinden besonders bedeutungsvoll, aber entspricht noch nicht der geltenden Rechtslage, welche noch von der Legislative zu novellieren ist.
Gemäß der zum BER durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erlassenen 247.DB zur LuftVO, welche Flugzeugführern bei Information des Tower vor Start die Wahl einer der alternativen Routen "15°-Abknickung" bzw. "Hoffmann-Kurve" freistellt und dem Zutreffen von 'Flugkorridoren!' statt linienförmigen 'Flugrouten in der Praxis sind jedoch allein Flugerwartungsgebiete hier als Basis sinnvoll.
Der Brandenburger Staatskanzlei wurde deshalb bereits im September 2012 ein dementsprechender Berechnungsvorschlag für BER-Schallschutzzonen übermittelt, zumal die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Bankrotterklärung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zur Neuberechnung von BER-Schutzzonen nach Dauerlärmpegeln vom September 2011 abgab.
7. Schreiben vom 19.Februar 2012 von Dr.G.Briese an Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung Eichwalde, "Niederschrift der 3.Flughafenausschußsitzung 2011 an 29.09.2011; Widerspruch zur dazugehörigen Niederschrift vom 7.Februar 2012"

8. Schreiben vom 1. Oktober 2011 von Dr.G.Briese an Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung Eichwalde, "Stellungnahme zu Verlauf und Ergebnis der 3.Flughafenausschußsitzung am 29.September 2011, speziell auch zur Vorstellung der Ergebnisse meiner Ausarbeitung zu erwartbaren BER-Dauerlärmpegeln" (diese Ausarbeitung wurde der Öffentlichkeit im August 2011 übermittelt) ein ausreichender Lärmschutz gem. Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Juni 2012 nicht verwirklichbar ist, wurde bereits von der Flughafengesellschaft BFM zugegeben.
Insofern kämen insbesondere anstelle Schallschutzmaßnahmen für sehr viele Wohnhäuser zur Anwendung, wenn der BER wie geplant in Betrieb gehen sollte.
Dies ist auch der Tabelle Maßnahmen / Veranschlagte Kosten in Mio. EUR gem. Lfd.Nr. (19), Abschn.2.1. des Schreiben der EUROPÄISCHEN KOMMISSION vom 19.12.2012 an Se. Exz. Herrn Dr.Guido Westerwelle, Bundesminister des Auswärtigen, zu entnehmen. Aus Lfd.Nr. (6) des gleichen Abschnittes (zu Spitzenlärmpegeln) ist jedoch die ebenfalls kostensteigernde Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom September 2011 (zu Dauerlärmpegeln) n i c h t ersichtlich, was auch für Lfd.Nr.(25) gilt.
Zu letztgen. Lfd.Nr. ist ferner zu bemängeln, daß z.B. die bürgerfreundlicheren Entscheidungen zum Flughafen Zürich-Kloten gem. 220.DV0 zur LuftVO und nachfolgender Regelungen für den Südwesten Deutschlands keine Erwähnung fanden.
Dies gilt auch zur Kommentierung von Lfd.Nr. (26).
Im übrigen, wurden auch entgegen den Ausführungen zu lfd.Nr. (31) die "notwendigen Planungsschritte" n i c h t umgesetzt, wie inzwischen von der Flughafengesellschaft FBB zugegeben, da entgegen Baugenehmigungen gebaut wurde. Zu letztgen. Lfd.Nr. wäre ferner anzumahnen, daß entgegen Stuttgarter Bahntunnel-Projekt der Brandschutz für die 3.Ebene, den unterirdischen BER-Bahnhof, noch gar nicht Plangegenstand war und ist.
Die vorstehenden Ausführungen zum Lärmschutz sowie die EU-Aufforderung zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) w i d e r s p r e c h e n ferner den Ausführungen

zu Lfd.Nr.(4): - Nicht 1999 wurde die Standort-Entscheidung für Schönefeld gefällt, sondern bereits 1996 mit dem
sogen Konsensbeschluß. - Es ist auch nicht zutreffend, was zur Standortqualität ausgeführt wurde: "Der- Flughafen Schönefeld war der einzige Flughafen im Raum Berlin, der alle rechtlichen und faktischen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen zentralen Flughafens erfüllte." Das Gegenteil ist der Fall! gemäß Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) von 1994 war Schönefeld der am wenigsten geeigneten Standort!
Insofern durften noch weitere Finanzspritzen der Öffentlichen Hand für das BER-Projekt, wie nun in Aussicht für erforderliche Erweiterungen und Umbauten, auch von der Wirtschaft gefordert, kaum mehr seitens der Europäischen Kommission genehmigungsfähig sein.
Ökonomische Zwänge zur Erschließung - externer Finanzierungsquellen, z.B. über Beiträge gem. KAG, könnten am. vorstehenden Ausführungen also durchaus schon 2011 existent gewesen sein.

Zur Startseite