MAWV ignoriert Verfassungsgerichtsurteil - Hinweis auf nach dem Gesetz falsche Verfahrensweise
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Dr. Ing G. Briese,Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Brief an MAVW Hinweis auf strafrechtsrelevante Sachverhalte

MÄRKISCHER ABWASSER - UND

- Verbandsvorsteher -

Herrn Dipl.-Ing.P.Sczepanski - persönlich -

Köpenicker Straße 25

15711 Königs-Wusterhausen

Eichwalde, den 26. August 2016

Ihr Schreiben vom 18.August 2016 Sczepanski/Schl.

MAZ-Beitrag 24.August 2016 S.19 Mein Schreiben vom 14. und 18. August 2016

A l t a n s c h l i e ß e r Problematik ; Aufforderung zum Widerruf des vorgen. MAZ-Beitrages

Sehr geehrter Herr Sczepanski,

da ich den MAZ-Beitrag vom 24.August 2016 als öffentliche Antwort auf mein Schreiben vom 18.August 2016 ansehen muß, aber mich noch im Unklaren darüber befinde, ob Sie dieses noch vor Bekanntgabe Ihres Konzeptes in der MAZ in Ihre Überlegungen einbezogen, erfolgte dieses Schreiben.

Dieser MAZ-Beitrag steht in völligem Widerspruch zu meinen Erwartungen bezüglich Abschn.18. meines Schreibens vom 18.August 2016, die begründete Zustimmungsforderung zu meinen Forderungen gem. dem Abschn.8. meines Schreibens vom 14.August 2016 betreffend:

- kurzfristige Erklärung, wann die Beitragsrückzahlung erfolgen wird: "... die Bearbeitung könne Monate, wenn nicht Jahre dauern" ;

- Die Rückerstattung aller Altanschließerbeiträge wegen vorheriger Gegenwertzahlung mit Gebühren, auch solchen also, zu welchen weder Einspruch noch Vorbehalt im Vertrauen auf den Rechtsstaat erfolgten: ".. mehr als 27000 Widersprüche ... Davon könnten in etwa 3000 Fällen Rückzahlungen ... fällig werden" - wahrscheinlich noch nicht einmal alle, welche ohne Klageerhebung lediglich Widerspruch eingelegt oder nur unter Vorbehalt gezahlt hatten ;

- was für ein Gesellschafterbeschluß zu Beitragsgeldern 2014 gefaßt wurde :" '" (keine Angabe!) - aber mir wurde inzwischen bekannt, daß die zurückzuzahlenden Beiträge statt sie auf einem "Notaranderkonto" o.ä. forderungsgemäß zu "parken", dem MAWV-Vermögen zugeführt und darüber wie MAWV-Eigentum verteilungsmäßig verfügt wurde, ohne zuvor die Zustimmung Betroffener einzuholen.

Die im MAZ-Beitrag angekündigte Gebührenerhöhung für alle diejenigen Alt - anschließer, denen ihre Beiträge zurückgezahlt werden, ist wegen der bereits.; vor Beitragserhebung erfolgten Abgeltung der MAWV-Leistungen durch Gebühren nicht nur eine Zumutung, sondern zeugt von einer Ignoranz bezüglich der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteiles, welche nicht nur geltendem Recht widerspricht, sondern wegen des offensichtlichen Mißverhältnisses zwischen MAWV-Leistung und Altanschließer-Gegenleistung dem Begriff "Wucher" zuzuordnen ist, dazu gem. §302a StGB bei Realisierung als Straftat zu werten ist, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen, z.B. bei hierdurch gegebener Existenzbedrohung, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht ist.

Sollte der MAWV dies verwirklichen wollen, so würde er sich statt der Abwehr entsprechender Pläne von Kommunalminister Schröter, welche rechtlich bereits widerlegt sind, der trotzdem vorgenommenen Durchführung derselben schuldig machen.

Ferner möchte ich bemerken, daß die Ihrerseits nun vertretene Position dem Beschluß der Verbandsversammlung gem. Schreiben vom 27.Januar 2016 an die Landesregierung widerspricht (vgl. S.2, 6.Abs. 2.Satz, und S.2, vorletzter Absatz).

Ich sehe mich deshalb veranlaßt, Sie hiermit zur öffentlichen Zurücknahme dieser Pläne gemäß der Form ihrer Verkündigung in der Presse aufzufordern.

Sollten Sie dies nicht kurzfristig veranlassen, sehe ich die Pressemeldung als faktenmäßig zutreffend an und muß mich dann zukünftig jeder Meinungsäußerung zur Durchsetzung berechtigter Forderungen des Kommunalverbandes, in Durchsetzung der Staatshaftung enthalten, denn ich möchte mich keinen Vorwürfen aussetzen, verantwortliche Leiter, welche- eine strafrechtsrelevante Amtshandlung vorbereiten, zu unterstützen.

Hochachtungsvoll

Dr. G. Briese

Eichwalder BI für Flugsicherheit, Echten Schallschutz und Nachtflugverbot

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