MAWV ignoriert Verfassungsgerichtsurteil - steht der MAWV über dem Gesetz ?
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Dr. Ing G. Briese,Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Beitragsangebot

"MAWV ignoriert Verfassungsgerichtsurteil "- zu "Wasserverband für die Zukunft gewappnet. Peter Sczepanski stellt Trinkwasserversorgungskonzept bis 2035 vor",

MAZ 24.August 2016, S.19

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie den vorgen. Beitrag mit der Bitte um baldige

Veröffentlichung.

Dieser MAWV-Beitrag darf nicht unwidersprochen bleiben, denn auch der MAWV befindet sich nicht in einen rechtsfreien Raum !

MAWV ignoriert, Bundesverfassungsgerichtsurteil - zu "Wasserverband für die Zukunft gewappnet. MAWV-Verbandsvorsteher Peter Sczepanski stellt Trinkwasserversorgungskonzept bis 2035 vor". MAZ 24.August 2016 5S.19 -

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2015 eine Regelung im Brandenburger Kommunalabgabengesetz verworfen, nach welcher Altanschließer
noch de facto ohne jede zeitliche Begrenzung mit Beiträgen belastet werden können und deshalb vielen Altanschließern ihre Beiträge nun zurückgezahlt werden müssen.

Daß dabei Verbandsstrukturänderungen, bisher vom MAWV als Argument gegen Rückerstattungen geltend gemacht, für Altanschließerbeitragsrückzahlungen rechtlich unerheblich sind, entschied aber kürzlich dazu schon das Verwaltungsgericht Potsdam.

Beim MAWV kommt noch hinzu, daß Beitragsrückzahlungen nicht nur wegen Beitragserhebung nach Ablauf der Verjährungsfrist begründet sind, sondern die Bescheide dazu von Anfang an nichtig waren, weil die MAWV-Leistungen schon vor Beitragserhebung durch Gebühren abgegolten waren.

Wenn der MAWV nun diejenigen Altanschließer, welche ihre Beiträge rückerstattet bekommen, dafür zukünftig mit höheren Gebühren als andre MAWV-Kunden belasten will, kommt dieser Plan dem Einbehalten der für verfassungswidrig erklärten Beiträge gleich, also einer Mißachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, und ist als Wucher zu werten, wenn so verfahren wird.

Steht der MAWV über dem Gesetz ?

Darf er sich verhalten, als ob er sich in einem rechtsfreien Raum befände ?

Dr.G.Briese, Eichwalde

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